Satzung von Bündnis 90/Die Grünen, Ortsverband Friedrichsdorf

 

1. Name und Sitz

Dieser Ortsverband ist ein Ortsverband der Partei Bündnis 90/Die Grünen. Er hat seinen Sitz in Friedrichsdorf und führt den Namen "Bündnis 90/Die Grünen - Ortsverband Friedrichsdorf". Seine Tätigkeit erstreckt sich auf das Gebiet der Stadt Friedrichsdorf.

2. Mitgliedschaft und Beitragswesen

Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen können alle Personen werden, die die Grundwerte, Satzung und Programm der Partei anerkennen und keiner anderen Partei angehören.

In der Bundesrepublik lebende Ausländer/Innen und Staatenlose können Mitglieder werden.

Die Mitgliedschaft wird schriftlich oder elektronisch beantragt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand von Bündnis 90/Die Grünen - Ortsverband Friedrichsdorf. Eine Zurückweisung durch den Vorstand ist dem/der Bewerber*in gegenüber schriftlich zu begründen.

Gegen die Ablehnung eines Aufnahmeantrages kann der/die Abgelehnte Einspruch bei der Mitgliederversammlung des Ortsverbands Friedrichsdorf einlegen.

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist schriftlich zu erklären. Einem Ausschluss muss ein förmliches Ausschlussverfahren vorausgehen.

Weiteres regeln die Kreis-, Landes- bzw. Bundessatzung.

3. Rechte und Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied hat das Recht, sich an der politischen Willensbildung in der Partei zu beteiligen, in den Arbeitsgruppen mitzuwirken, sowie an allen Versammlungen und Sitzungen von Parteiorganen als Gast teilzunehmen. Er/Sie hat die Pflicht, seine Beiträge pünktlich zu entrichten.

4. Organe des Ortsverbandes sind

(1) die Ortsmitgliederversammlung

(2) der Ortsvorstand

5. Die Ortsmitgliederversammlung

(1) Die Ortsmitgliederversammlung ist eine Mitgliederversammlung.

(2) Die Ortsmitgliederversammlung ist oberstes Organ von Bündnis 90/Die Grünen Friedrichsdorf. Sie bestimmt die Richtlinien der politischen Arbeit, wählt und entlastet den Vorstand, und entsendet ggf. Delegierte in die Organe der höheren Gebietsverbände der Partei.

(3) Der Ortsvorstand lädt zu den Ortsmitgliederversammlungen unter Wahrung einer Frist von mindestens 8 Tagen schriftlich per E-Mail oder per Post ein. Einladungen per E-Mail haben grundsätzlich Gültigkeit.

(4) Eine außerordentliche Einberufung der Ortsmitgliederversammlung kann jederzeit durch den Vorstand oder auf Antrag von einem Fünftel der Mitglieder erfolgen.

6. Der Vorstand

(1) Der Ortsvorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertr. Vorsitzenden und der/dem Schriftführerin/Schriftführer und mindestens zwei Beisitzern.

Des Weiteren gehören dem Vorstand ohne Stimmrecht als kooptierte Mitglieder der/die Fraktionsvorsitzende und ein Mitglied des Magistrats an.

Die Kassengeschäfte werden vom Kreiskassierer geführt.

Die Vorstandsmitglieder werden für zwei Jahre gewählt.

Neue Vorstandsmitglieder können bei jeder Ortsmitgliederversammlung gewählt werden.

(2) Der Vorstand führt die Geschäfte des Ortsverbandes nach Gesetz und Satzung. Er vertritt außerdem den Ortsverband nach außen. Er ist an die Beschlüsse der Ortsmitgliederversammlung gebunden und legt mindestens einmal jährlich auf einer Ortsmitgliederversammlung über seine Arbeit Rechenschaft ab.

7. Beschlüsse

(1) Bei frist- und formgerechter Einladung ist die Ortsmitgliederversammlung beschlussfähig.

(2) Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig. Auch ein nicht beschlussfähiger Vorstand kann Ortsmitgliederversammlungen einberufen.

8. Satzungsänderungen

Änderungen dieser Satzung bedürfen der Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder des Ortsverbandes.

9. Auflösung

Ein Beschluss über die Auflösung des Ortsverbandes bedarf in einer Urabstimmung der Zustimmung von mindestens zwei Drittel der abgegebenen Stimmen der Mitglieder. Fasst in diesem Fall die Ortsmitgliederversammlung keinen anderen Beschluss, so geht das Vermögen des Ortsverbandes einer gemeinnützigen ökologischen Institution.

10. Inkrafttreten

Diese Satzung trat am 28. September 2000 in Kraft. Änderungen wurden zuletzt am 07.11.2022 in der Ortsmitgliederversammlung verabschiedet.