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Konto:
IBAN: DE33 4306 0967 1282 2407 02
GLS Bank
Bitte geben Sie bei der Überweisung auf das oben genannte Konto Ihre Adresse an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zukommen lassen können – oder informieren Sie uns einfach separat per E-Mail.
Steuerliche Behandlung
Parteispenden sind Sonderausgaben
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.
Absetzbarkeit nach § 34 g EStG
Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.
Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG
Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.