Gebühren für Abfall, Trink- und Abwasser steigen

In den zurückliegenden Sitzungswochen ging es um die Gebühren, die ab Januar 2023 steigen werden. Auch wenn wir uns dieser zusätzlichen Belastung, die das für die einzelnen Friedrichsdorfer Haushalte bedeutet, durchaus bewusst sind, haben wir GRÜNE den Vorlagen des Magistrats zugestimmt.

06.11.22 –

In den zurückliegenden Sitzungswochen ging es um die Gebühren, die ab Januar 2023 steigen werden. Auch wenn wir uns dieser zusätzlichen Belastung, die das für die einzelnen Friedrichsdorfer Haushalte bedeutet, durchaus bewusst sind, haben wir GRÜNE den Vorlagen des Magistrats zugestimmt.  Denn es bleibt unser wichtigstes Ziel, einen genehmigungsfähigen Haushalt zu erreichen und damit die Handlungsfähigkeit der Stadt sicherzustellen.

Gebühren für Abfallbeseitigung

Im Fall der Gebühren für die Abfallbeseitigung laufen die bestehenden Verträge aus. Ohne neue Verträge würden sich ab Januar die vollen Mülltonnen in unseren Straßen stapeln. Nach den Vorgaben, die die Stadtverordnetenversammlung einstimmig beschlossen hatte, wurde die Abfallentsorgung europaweit ausgeschrieben und das jeweils günstigste Angebot ausgewählt.

Gebühren für Trink- und Abwasser

Bei den Trink- und Abwassergebühren ist die Erhöhung besonders deutlich. Gerade in diesem Bereich sind die Kosten stark gestiegen, Investitionen in das Kanalsystem sind teuer aber notwendig, die Wiederaufbereitung wird immer aufwändiger. Kurzum: Die Gebühren spiegeln genau die Kosten wider, die entstehen, damit uns in Friedrichsdorf das Trinkwasser in der gewohnten sehr guten Qualität zur Verfügung steht.

Gebühren orientieren sich am tatsächlichen Verbrauch

Über Gebühren zahlt jeder einzelne Haushalt nur genau für das, was im Haushalt verbraucht wird. Wo viel verbraucht wird, muss mehr gezahlt werden, wo sparsam und sorgsam gehandelt wird,  zahlt man weniger. Darum ist es auch richtig, eine ausschließlich verbrauchsabhängige Gebühr zu erheben und die Grundgebühr abzuschaffen, was mit der neuen Satzung umgesetzt wird.

Gebührenerhöhung schafft Raum für zukünftige Projekte

Grundsätzlich sind alle Kommunen dazu verpflichtet die öffentlichen Leistungen durch Gebühren zu decken. Diese Gebühren dürfen nicht höher als die Bereitstellungskosten, aber auch nicht niedriger liegen. Ohne die neuen, angepassten Gebühren droht uns, dass der Haushalt für 2023 nicht genehmigt wird. Das hätte zur Folge, dass geplante Projekte nicht umgesetzt werden könnten. Die Gebührenerhöhungen in die Zukunft zu verschieben erscheint uns ebenso wenig sinnvoll, denn die negativen finanziellen Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger fallen angesichts der zu erwartenden Kostensteigerungen dann voraussichtlich noch drastischer aus. 

 


 

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