Magistrat

Der Stadtverordnetenversammlung steht nach der Hessischen Gemeindeordnung mit dem Magistrat ein kollegiales Verwaltungsorgan gegenüber. Der Magistrat besteht in Friedrichsdorf aus dem hauptamtlichen Bürgermeister als Vorsitzendem, dem Ersten Stadtrat und weiteren acht ehrenamtlichen Stadträten/innen. Die ehrenamtlichen Stadträte werden durch die Stadtverordnetenversammlung gewählt.